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FAQ - Werden mir, die in Argentinien absolvierten Semester in Deutschland als Wartezeit angerechnet?

Wenn man an keiner Universität eingeschrieben oder sich von der in Deutschland besuchten Universität exmatrikuliert, zählt die Zeit ab der Exmatrikulation als Wartesemester. Bei Beurlaubung allerdings, ist man in Deutschland noch als Student eingeschrieben, somit kann die Zeit für den Aufenthalt in Argentinien in Deutschland nicht als Wartesemester gewertet werden



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